Laut BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Dazu gehört auch die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft.
Wenn man den Partner zum Sex zwingt, ist es jedoch sexuelle Nötigung oder sogar Vergewaltigung. Also muss man das einklagen. Das ist zwar möglich, aber ein Gericht darf niemanden zu Handlungen zwingen. Also bleibt nur die Ersatzvornahme.
Zitat aus Wikipedia: "Bei der Ersatzvornahme wird ein Dritter vom Vollstreckungsorgan beauftragt, die geschuldete Handlung auf Kosten des Verpflichteten an dessen Stelle vorzunehmen."
nach dieser Argumentation muss meine Ehefrau, wenn sie sich mir regelmäßig sexuell verweigert, meine Besuche im Bordell finanzieren, so ich denn dahin gehen würde.
Ist es in Deutschland sowieso
Wenn man den Partner zum Sex zwingt, ist es jedoch sexuelle Nötigung oder sogar Vergewaltigung. Also muss man das einklagen. Das ist zwar möglich, aber ein Gericht darf niemanden zu Handlungen zwingen. Also bleibt nur die Ersatzvornahme.
Zitat aus Wikipedia: "Bei der Ersatzvornahme wird ein Dritter vom Vollstreckungsorgan beauftragt, die geschuldete Handlung auf Kosten des Verpflichteten an dessen Stelle vorzunehmen."
- Irgendwie unbefriedigend -
Bordell
nach dieser Argumentation muss meine Ehefrau, wenn sie sich mir regelmäßig sexuell verweigert, meine Besuche im Bordell finanzieren, so ich denn dahin gehen würde.
Deutsches Recht!
Gruß
Aegre Reminiscens